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   BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R   

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BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R (https://dejure.org/2006,5098)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R (https://dejure.org/2006,5098)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R (https://dejure.org/2006,5098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Bargeld - vermietetes Hausgrundstück - Belastungen

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfeanspruch; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit; Geldvermögen; vermietetes Hausgrundstück; Berücksichtigung von Belastungen; keine pauschale Betrachtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um die Zahlung von Arbeitslosenhilfe; Anrechnung von vorhandenem Kapitalvermögen; Berechnung der Anzahl der Wochen fiktiv fehlender Bedürftigkeit; Anrechnung des Vermögens eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder einer Person, die mit dem Arbeitslosen ...

  • Judicialis

    SGB III § 193 Abs 2; ; AlhiV § 6 Abs 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Die Bedürftigkeitsprüfung erfordert auch keine Saldierung aller Aktiva und Passiva (BSGE 87, 143, 145 f = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8); allerdings sind Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen im Rahmen des § 6 Abs. 3 Satz 1 AlhiV zu berücksichtigen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Vermögensgegenständen des Arbeitslosen eine Einheit bilden (BSG aaO).

    Eine Änderung der Vermögensverhältnisse, die eine weitere Prüfung der Vermögensberücksichtigung unter Zugrundelegung eines anderen Bezugszeitraums erforderlich machen könnten, ist jedenfalls nicht erkennbar bzw vorgetragen (vgl dazu BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Erbschaft -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Dies ist zwar unter Geltung der AlhiV 1974 im Hinblick auf die Regelung des § 9 AlhiV nicht zulässig, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 7); denn die fehlende Bedürftigkeit wegen Erzielung von Einkommen ist nach der AlhiV 1974 vor der fehlenden Bedürftigkeit wegen zu berücksichtigenden Vermögens zu prüfen (BSG aaO).

    Vorliegend ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte bei der Beurteilung der Bedürftigkeit die Prüfung zunächst für den Kläger erkennbar auf das Kapitalvermögen beschränkt hat (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 12).

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 38/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Allenfalls ergäbe sich hieraus eine dem Kläger günstigere Rechtsfolge für die Zeit nach Ablauf der 76 Wochen, worüber im vorliegenden Verfahren jedoch nicht zu befinden ist (vgl zum Problem der Bindungswirkung BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 38/04 R).

    Selbst wenn man dem Kläger folgen wollte, dass eine Berücksichtigung nur von Teilvermögen unzulässig sei, würde dies im Übrigen nicht dazu führen, dass ihm für den streitigen Zeitraum Alhi zu bewilligen wäre, sondern lediglich dazu, dass dieser Umstand ggf bei der Bewilligung von Alhi für die Zeit nach Ablauf der 76 Wochen zu berücksichtigen wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 38/04 R).

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Jedoch sind die Ausführungen des LSG hierzu zu pauschal, um dem Senat eine Überprüfung zu ermöglichen (vgl zum Verbot pauschaler Betrachtung BSG SozR 4-4220 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 16.08.1989 - 11 BAr 53/89
    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Dann aber wäre die Rechtshängigkeit ohnedies mit der gesonderten Klageerhebung wieder entfallen (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Dann aber wäre die Rechtshängigkeit ohnedies mit der gesonderten Klageerhebung wieder entfallen (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 18.12.2008 - B 7 AL 6/08 B
    Klage und Berufung blieben ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Münster vom 4. April 2002; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2004); die Revision war iS der Zurückverweisung an das LSG erfolgreich (Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R).

    Denn die Bedürftigkeitsprüfung erfordere keine Saldierung aller Aktiva und Passiva (vgl BSG, Urteil vom 9.2.2006 - B 7a AL 36/05 R).

    5 Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügt der Kläger, das LSG weiche vom Urteil des BSG vom 2. November 2000 (B 11 AL 35/00 R), auf das sich auch die Revisionsentscheidung des BSG (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R) stütze, und von den Urteilen des BSG vom 17. März 2005 (B 7a/7 AL 38/04 R und 10/04 R) ab.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 7 AS 2129/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Individualanspruch der Mitglieder einer

    Ebenso kann dahinstehen, ob dem Verlangen der Antragstellerin nach vorläufigem Rechtsschutz zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Beschwerdeinstanz entgegensteht, dass die Klägerin und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegen den Bewilligungsbescheid vom 6. März 2006 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2006) - im Gegensatz zum Bescheid vom 30. Dezember 2005 (Leistungszeitraum vom 1. Oktober 2005 bis 31. März 2006), wenngleich dort möglicherweise nicht rechtzeitig - Widerspruch nicht eingelegt haben, was freilich dann nicht notwendig gewesen wäre, wenn die beiden vorgenannten Bescheide entsprechend § 96 Abs. 1 SGG in das beim SG anhängige Klageverfahren (S 5 AS 3275/05) einzubeziehen wären (vgl. hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - ; ferner zur Ausübung des Wahlrechts BSG SozR 1500 § 96 Nrn. 13 und 18; SozR 4-4300 § 71 Nr. 1 S. 2; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R ).
  • LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15

    Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Insoweit kann auf die zur Arbeitslosenhilfe entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R - juris mwN), wobei Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswertes nur zu berücksichtigen sind, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit dem Vermögensgegenstand des Arbeitslosen eine Einheit bilden (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R - juris), denn in diesem Fall könnte er ohne Abzüge nicht veräußert werden (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 30 AL 62/06

    Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit;

    Der Wertpapierkredit und die im Depot des Klägers gehaltenen Aktien und Anleihen bildeten - zwischen den Beteiligten nicht umstritten - jedenfalls bis zur vollständigen Tilgung des Wertpapierkredits eine wirtschaftliche Einheit, da der Kredit unmittelbar auf dem entsprechenden Vermögensgegenstand (Aktien und Anleihen im Depot des Klägers bei der c b) lastete und nach den zwischen dem Kläger und der cb vereinbarten vertraglichen Regelungen sämtliche Verkäufe der Aktien und Anleihen und entsprechende Erlöse bis zur vollständigen Tilgung des Wertpapierkredits allein der Tilgung dieses Kredites dienten (vgl. a. BSGE 87, 143=SozR 3-§ 6 Nr. 8 sowie juris; BSG Urteil v. 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 37/09

    Arbeitslosenversicherung

    Berücksichtigungsfähig sind dabei nur volle Entgeltabrechnungszeiträume, die innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist liegen (vgl. BSG Urt. v. 01.06.2006 - B 7a AL 36/05 R = www.juris.de Rn 21; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 130 Rn 50/51).
  • LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 268/05

    Berücksichtigung des gesamten verwertbaren Vermögens bei der Ermittlung des

    Das heißt, es muss feststehen, ob und zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen ein Verkauf tatsächlich möglich ist (Urteil des BSG vom 25.04.2002, Az.: B 11 AL 69/01, vom 09.02.2006, Az.: B 7a AL 36/05).
  • LSG Bayern, 30.07.2013 - L 10 AL 77/12

    Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

    Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen sind im Rahmen des Ermittlung des Verkehrswertes nur zu berücksichtigen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Vermögensgegenständen des Arbeitslosen eine Einheit bilden (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R - juris).
  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 8 AL 89/03
    Dann aber wäre die Rechtshängigkeit ohnedies mit der gesonderten Klageerhebung wieder entfallen (Urteil des BSG vom 09.02.2006, Az.: B 7a AL 36/05 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 8 AL 12/04

    Verwertung einer Kapitallebensversicherung bei Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Weitere Gesichtspunkte, die im konkreten Fall (s. BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2; SozR 4-4220 § 6 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R -, zitiert nach Juris) eine "besondere" Härte begründen könnten, die einer Verwertung des Vermögens entgegen stünde, sind nicht erkennbar.
  • SG Konstanz, 23.05.2006 - S 9 AL 3328/05

    Panne des Gesetzgebers nicht von Sozialgerichten korrigierbar

    Ob und inwieweit demgegenüber Schulden des Klägers bei der Vermögensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 193 Abs. 2 SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen sind (hierzu aus neuerer Zeit BSG v. 9.2.2006 - B 7a AL 36/05 R -) kann hier offen bleiben, da der Kläger insofern entgegen der Ankündigung in der Klageschrift und trotz Erinnerung durch das Gericht zur Existenz von Schulden nichts vorgetragen hat.
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